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FAQs Praxisprojekt für die staatliche Anerkennung im Studiengang Soziale Arbeit

Hier findest Du alle wichtigen Fragen und Antworten zum Pflichtpraktikum

Zusätzlich erhältst Du hierbei die Urkunde zum:zur staatlich anerkannten Sozialpädagog:in und Sozialarbeiter:in.

Dazu steht Dir im Rahmen Deines Studiums das Wahlpflichtmodul „Anerkennungspraktikum: Soziale Arbeit“ (DLBSAWAPSA01) zur Verfügung. Die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu haben wir hier für Dich zusammengefasst. Solltest Du weitere Fragen haben, hilft unsere Studienberatung gerne weiter.

Vorteile der staatlichen Anerkennung

Mit der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:in bzw. Sozialpädagog:in in Deutschland qualifizierst Du Dich für eine Tätigkeit im Bereich Soziale Arbeit. Erst mit der Vergabe der staatlichen Anerkennung wird der Berufsschutz ermöglicht. Damit hast Du dann auch Zugang zu Sonderstellungen, Rechten und höheren tariflichen Vergütungsansprüchen. Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst beispielsweise setzen die staatliche Anerkennung voraus.

Unter anderem gehören zu Deinem Profil:

Kenntnisse in den Bereichen Organisations- und Rechtswissenschaften, Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Methoden der Sozialarbeit und Berufsethik.

Unterschied zwischen Sozialarbeiter:in und Sozialpädagog:in

Die Begriffe können mittlerweile synonym verwendet werden. Die Sozialpädagogik ist eher als Teilbereich der sozialen Arbeit zu sehen. Ausschlaggebend ist vielmehr das Gesetz über die Anerkennung von Sozialarbeitern:innen und Sozialpädagog:innen, nach dem diese beiden Berufe gleichgestellt sind. Im Zuge der Reform sind allerdings viele Studiengänge umbenannt worden beziehungsweise neu entstanden, sodass ein indirekter Zusammenhang bestehen dürfte.

Urkunde zum:zur „Staatlich anerkannten Sozialarbeiter:in und Sozialpädagog:in"

Bestimmungen für Praxisparter und Anleitung

Das gilt für den Praxispartner

Du kannst Dein Anerkennungspraktikum bei allen Einrichtungen absolvieren, in denen Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit von staatlich anerkannten Fachkräften ausgeführt werden. Dazu gehören sozialadministrative, -pädagogische und -politische Aufgaben zum Beispiel:

  • Ausländerarbeit

  • Elementarerziehung

  • Familienbildung/Familienberatung

  • Heilpädagogik/Rehabilitation

  • Heimerziehung

  • Jugendarbeit/Jugendbildung

  • Resozialisation

  • Schulsozialarbeit

  • Soziale Dienste

Das gilt für die Anleitung

Während Deines Anerkennungspraktikums wirst Du von einer Person fachlich angeleitet, die über folgenden Qualifikationen und eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der sozialen Arbeit verfügt:

  • Sozialarbeiter:innen (Diplom/BA/MA)

  • Sozialpädagogen:innen (Diplom/BA/MA)

  • Psychologen:innen (Diplom/BA/MA)

  • Pädagogen:innen (Diplom/BA/MA)

  • Erzieher:in (staatlich anerkannt/Diplom)

  • eine Teilnahme am Anleiterseminar ist zwingend erforderlich

Wie finde ich einen Praxispartner?

Die Einrichtung, in der Du Dein Anerkennungspraktikum absolvierst, suchst Du eigeninitiativ.

Mehr erfahren

Deine IU Ansprechpartner zu den Praxisprojekten

  • Möglichkeiten der Anrechnung von Vorleistungen für Studieninteressierte: Studienberatung (studienberatung@iu.org)

  • Anerkennung beruflicher Vorerfahrung: Anerkennungabteilung

    (anerkennung@iu.org)

  • Anerkennung des Praxis-/Praktikumspartner und Abgabe der Praxisvereinbarung: Praxisamt (praxisamt@iu.org)

  • Einreichung des Beurteilungsbogens am Ende des Praxisprojektes: Praxisamt (praxisamt@iu.org)

Top FAQs rundum das Anerkennungspraktikum

Erweitertes Führungszeugnis

Abgabe des erweiterten Führungszeugnisses: Fristen und Gründe

Ausgabestellen für das Führungszeugnis

Du hast Fragen?

Du hast Fragen zum Fernstudium? Unsere Studienberatung hilft Dir sehr gerne kostenlos weiter – individuell und persönlich.

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