Hier findest Du alle wichtigen Fragen und Antworten zum Pflichtpraktikum
Zusätzlich erhältst Du hierbei die Urkunde zum:zur staatlich anerkannten Sozialpädagog:in und Sozialarbeiter:in.
Dazu steht Dir im Rahmen Deines Studiums das Wahlpflichtmodul „Anerkennungspraktikum: Soziale Arbeit“ (DLBSAWAPSA01) zur Verfügung. Die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu haben wir hier für Dich zusammengefasst. Solltest Du weitere Fragen haben, hilft unsere Studienberatung gerne weiter.
Vorteile der staatlichen Anerkennung
Mit der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:in bzw. Sozialpädagog:in in Deutschland qualifizierst Du Dich für eine Tätigkeit im Bereich Soziale Arbeit. Erst mit der Vergabe der staatlichen Anerkennung wird der Berufsschutz ermöglicht. Damit hast Du dann auch Zugang zu Sonderstellungen, Rechten und höheren tariflichen Vergütungsansprüchen. Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst beispielsweise setzen die staatliche Anerkennung voraus.
Unter anderem gehören zu Deinem Profil:
Kenntnisse in den Bereichen Organisations- und Rechtswissenschaften, Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Methoden der Sozialarbeit und Berufsethik.
Unterschied zwischen Sozialarbeiter:in und Sozialpädagog:in
Die Begriffe können mittlerweile synonym verwendet werden. Die Sozialpädagogik ist eher als Teilbereich der sozialen Arbeit zu sehen. Ausschlaggebend ist vielmehr das Gesetz über die Anerkennung von Sozialarbeitern:innen und Sozialpädagog:innen, nach dem diese beiden Berufe gleichgestellt sind. Im Zuge der Reform sind allerdings viele Studiengänge umbenannt worden beziehungsweise neu entstanden, sodass ein indirekter Zusammenhang bestehen dürfte.
Urkunde zum:zur „Staatlich anerkannten Sozialarbeiter:in und Sozialpädagog:in"
Bestimmungen für Praxisparter und Anleitung
Das gilt für den Praxispartner
Du kannst Dein Anerkennungspraktikum bei allen Einrichtungen absolvieren, in denen Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit von staatlich anerkannten Fachkräften ausgeführt werden. Dazu gehören sozialadministrative, -pädagogische und -politische Aufgaben zum Beispiel:
Ausländerarbeit
Elementarerziehung
Familienbildung/Familienberatung
Heilpädagogik/Rehabilitation
Heimerziehung
Jugendarbeit/Jugendbildung
Resozialisation
Schulsozialarbeit
Soziale Dienste
Das gilt für die Anleitung
Während Deines Anerkennungspraktikums wirst Du von einer Person fachlich angeleitet, die über folgenden Qualifikationen und eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der sozialen Arbeit verfügt:
Sozialarbeiter:innen (Diplom/BA/MA)
Sozialpädagogen:innen (Diplom/BA/MA)
Psychologen:innen (Diplom/BA/MA)
Pädagogen:innen (Diplom/BA/MA)
Erzieher:in (staatlich anerkannt/Diplom)
eine Teilnahme am Anleiterseminar ist zwingend erforderlich
Die Einrichtung, in der Du Dein Anerkennungspraktikum absolvierst, suchst Du eigeninitiativ.
Mehr erfahrenDeine IU Ansprechpartner zu den Praxisprojekten
Möglichkeiten der Anrechnung von Vorleistungen für Studieninteressierte: Studienberatung (studienberatung@iu.org)
Anerkennung beruflicher Vorerfahrung: Anerkennungabteilung
Anerkennung des Praxis-/Praktikumspartner und Abgabe der Praxisvereinbarung: Praxisamt (praxisamt@iu.org)
Einreichung des Beurteilungsbogens am Ende des Praxisprojektes: Praxisamt (praxisamt@iu.org)
Top FAQs rundum das Anerkennungspraktikum
Erweitertes Führungszeugnis
Abgabe des erweiterten Führungszeugnisses: Fristen und Gründe
Ausgabestellen für das Führungszeugnis
Du hast Fragen?
Du hast Fragen zum Fernstudium? Unsere Studienberatung hilft Dir sehr gerne kostenlos weiter – individuell und persönlich.
Jetzt Infomaterial kostenlos anfordern
In Deinem persönlichen Infomaterial findest Du alle wichtigen Informationen zu Deinem Studiengang und zur IU Internationalen Hochschule zusammengefasst.
Das erhältst Du kostenlos
Infomaterial
Infos zu Studieninhalten & Wahlpflichtbereichen
Karriereperspektiven
Infos zu Finanzierungsmöglichkeiten